Hintergrund
Während sie in der Obhut der Eltern waren, wurden die Kinder Situationen ausgesetzt, die ein Kinderpsychiater später als „entsetzliche” Erfahrungen bezeichnete. Die Sozialdienste hatten die Familie viereinhalb Jahre betreut, hatten es aber versäumt, Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen. Laut Psychologe bedeutete dies, dass mindestens drei der Kinder schwere psychische Störungen entwickelt hatten, u.a. ein posttraumatisches Belastungssyndrom.
Schließlich wurden die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Im Namen der Kinder forderte der Offizielle Anwalt von der örtlichen Behörde Schadensersatz mit der Begründung, die örtliche Behörde hätte es versäumt, sich ordnungsgemäß um das Wohl der Kinder zu kümmern und wirksame Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.
Das Oberhaus des britischen Parlaments lehnte den Fall ab und stellte fest, das britische Recht gewähre Kindern nicht das Recht, eine solche Forderung zu stellen. Der Fall wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.