Trajkoski gegen „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"  | 2008

Versäumnis, in mutmaßlicher Brutalität gegen Mann zu ermitteln, der versuchte, der Polizei zu helfen

Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass die Ermittlungen bezüglich der Behauptung des Beschwerdeführers, er habe Verletzungen durch die Polizei erlitten, nicht gründlich und effektiv waren

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Februar 2008

Hintergrund

Cvetan Trajkoski wusste etwas über die Gefahr eines möglichen Brandes und einer Explosion an einer Tankstelle. Er ging mit seiner Frau zur Polizei in Prilep, um dies auszusagen.

Bei der Polizei gab es einen Streit über den Platz, an dem er seinen Wagen geparkt hatte. Laut Herr Trajkoski richtete ein Polizeibeamter eine Waffe auf seinen Kopf. Es kamen dann sieben oder acht Beamte und warfen ihn mutmaßlich eine Treppe hinunter, bevor sie ihn verprügelten und dabei Beleidigungen ausstießen.

Der Staatsanwalt weigerte sich, die Polizeibeamten anzuklagen. Er stützte seine Entscheidung ausschließlich auf die Aussagen der Polizeibeamten, ohne weitere Beweise zu berücksichtigen: z. B. die Zeugenaussagen von Herrn Trajkoski, seiner Frau und der Ärzte, die ihn nach dem Zwischenfall untersuchten.

Herr Trajkoski klagte selbst bei Gericht und identifizierte einen seiner Angreifer mit Namen. Das Gericht wies den Fall jedoch mit der Begründung ab, Herr Trajkoski könne nicht alle beteiligten Beamten mit Namen nennen. Das Gericht weigerte sich, Herrn Trajkoski bei der Identifizierung seiner Angreifer zu helfen oder andere Beweise zum Zwischenfall zu sichten.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, es sei versäumt worden, ordnungsgemäße Ermittlungen durchzuführen. Der Staatsanwalt habe versäumt, die Beweise zu berücksichtigen, die die Behauptungen von Herrn Trajkoski stützten. Das Gericht habe eine Fehlentscheidung getroffen, die Klage von Herrn Trajkoski einfach mit der Begründung abzuweisen, er könne nicht alle beteiligten Beamten namentlich identifizieren, insbesondere da er keine Hilfe seitens der Behörden erhielt, die Namen der Beamten zu erfahren.

Nachbereitung

In Folge dieses Falles und einer Reihe ähnlicher Feststellungen des Straßburger Gerichtshofs wurden zahlreiche Schritte ergriffen, um sicherzustellen, dass bei Anschuldigungen in Bezug auf Polizeibrutalität in diesem Land ordnungsgemäß ermittelt wird.

  • 2010 wurde ein neues Staatsanwaltsgesetz eingeführt, das gesetzliche Reformen widerspiegelt, die speziell darauf abzielen, die vom Gerichtshof festgestellten Mängel zu beheben. Es schloss die Forderung ein, dass Staatsanwälte/-anwältinnen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt über eine Strafanzeige entscheiden müssen. Wenn ein Staatsanwalt/-anwältin dies versäumt, ist er/sie verpflichtet, den Geschädigten und einen übergeordneten Staatsanwalt zu informieren;
  • Eine bindende Anweisung aus dem Jahr 2013 erklärte, dass alle Fälle mutmaßlicher Misshandlungen oder Folter durch die Behörden dem Generalstaatsanwalt zu melden sind;
  • Es wurde eine Schulung für Richter/Richterinnen, Staatsanwälte/-anwältinnen und Polizeikräfte organisiert, bei der die Standards des Straßburger Gerichtshofs für ordnungsgemäße Ermittlungen bei Anschuldigungen von Polizeibrutalität erklärt wurden.

Herrn Trajkoski wurde eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen.

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