Jabari gegen Türkei  | 2000

Junge Frau vor Steinigung im Iran gerettet

… im Alter von 22 Jahren traf die Beschwerdeführerin während des Besuchs einer Sekretärinnenfachschule einen Mann aus dem Iran. Sie verliebte sich in ihn und nach einiger Zeit beschlossen sie zu heiraten.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juli 2000

Hintergrund

Hoda Jabari war 22 Jahre alt, als sie sich verliebte. Sie traf den Mann in einer Schule im Iran. Das Paar beschloss zu heiraten.

Ihre Liebesbeziehung wurde jedoch von der Familie des Mannes verboten. Seine Eltern unterbanden die Heirat, und zwei Jahre später heiratete der Mann eine andere Frau. Dessen ungeachtet sah Frau Jabari ihn weiterhin heimlich.

Sie wurden beide kurz darauf von der iranischen Polizei festgenommen. Die Beamten unterzogen Frau Jabari einer Jungfräulichkeitsüberprüfung. Sie wurde beschuldigt, Ehebruch begangen zu haben, für den sie nach iranischem Recht zu Tode gesteinigt werden konnte.

Mit Hilfe ihrer Familie wurde Hoda Jabari einige Tage später freigelassen. Immer noch unter der Androhung einer Steinigung, floh sie nach Istanbul. Frau Jabari versuchte, in der Türkei Asyl zu stellen, ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil er zu spät eingereicht wurde. Die türkischen Behörden waren im Begriff, sie in den Iran zurückzuschicken, als sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, eine Ausweisung von Hoda Jabari an den Iran sei mit der Gefahr einer möglichen Steinigung verbunden gewesen und habe daher ihre Grundrechte verletzt.

… die Strafe Steinigung für Ehebruch ist im Gesetzbuch [des Iran] immer noch enthalten und kann von den Behörden verhängt werden…

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juli 2000

Nachbereitung

Frau Jabari wurde nicht zurück in den Iran geschickt. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs wurde ihr eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei ausgestellt. Sie verließ 2001 das Land und zog für einen Neuanfang nach Kanada.

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