Kadiķis gegen Lettland (Nr. 2)  | 2006

Neue Haftregelungen, nachdem Mann unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt wurde

Die Behandlung, die der Beschwerdeführer erfuhr, stellt eine „erniedrigende Behandlung" im Sinne von Artikel 3 dar

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 4. Mai 2006 - © Foto Arnis Kadiķis

Hintergrund

Arnis Kadiķis wurde wegen eines geringfügigen Vergehens zu 15 Tagen Haft verurteilt. Er verbrachte seine Freiheitsstrafe zusammen mit vier weiteren Häftlingen in einer Zelle, die nur 6 m2 groß war. Es gab kein Fenster in der Zelle, keine Belüftung und er hatte keinen Freigang. In Folge erblickte Herr Kadiķis 15 Tage lang kein Tageslicht und hatte keine Frischluft. Es gab außerdem keine Matratze, keine Decke oder eine andere Art Bettzeug. Er erhielt nur einmal am Tag eine Mahlzeit.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, diese Bedingungen seien einer erniedrigenden Behandlung gleichgekommen und hätten Herrn Kadiķis Rechte verletzt.

Nachbereitung

Neue Gesetze führten Mindeststandards für Haftbedingungen ein. Diese schlossen eine Mindestfläche an Wohnraum sowie die Forderung ein, dass die Häftlinge Zugang zu Tageslicht und ein Bett haben müssen. Neue Haftanstalten wurden eröffnet und die alten renoviert, um diese Standards umzusetzen.

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