Koprivica gegen Montenegro  | 2011

Gerechtigkeit für Zeitschriftenredakteur, der einen riesigen Schadenersatz zahlen sollte – und neue Vorschriften zum Schutz der Meinungsfreiheit

Insbesondere stellt der Gerichtshof fest, dass der zugesprochene Schadensersatz und die Kostenübernahme erheblich waren, wenn man ihn mit dem Einkommen des Beschwerdeführers zu dieser Zeit vergleicht, und rund fünfundzwanzig Mal höher als die Rente des Beschwerdeführers waren

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, November 2011

Hintergrund

Veseljko Koprivica war der Chefredakteur der Wochenzeitschrift Liberal. 1994 veröffentlichte die Zeitschrift einen Artikel, der von einem Sonderberichterstatter geschrieben worden war, der Anschuldigungen gegen bestimmte Personen erhob.

Herr Koprivica hatte sich auf die Berichterstattung seines Sonderberichterstatters verlassen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Anschuldigungen falsch waren. Einer der Betroffenen verklagte Herrn Koprivica wegen Verleumdung. Die montenegrinischen Gerichte entschieden gegen Herrn Koprivica und verurteilten ihn und den Gründer von Liberal zur Zahlung einer Entschädigung, die rund 25 Mal höher war als die Rente von Herrn Koprivica..

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, zum Schutz der Meinungsfreiheit müsse die Höhe von Schadensersatzleistungen, die in Verleumdungsverfahren verhängt werden, verhältnismäßig im Vergleich zur erlittenen Verletzung sein.

Obwohl die Verurteilung von Herrn Koprivica gerechtfertigt werden könne, habe die unverhältnismäßig hohe Entschädigungssumme sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt.

Nachbereitung

Nach diesen Ereignissen nahm der Oberste Gerichtshof 2011 von Montenegro eine verbindliche Stellungnahme zu den europäischen Standards in Bezug auf die Meinungsfreiheit an. Diese legt fest, dass in Verleumdungsverfahren gegen Journalisten verhängte Schadensersatzleistungen mit der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs vereinbar sein müssen und nicht so hoch sein dürfen, dass sie Journalisten von der Durchführung ihrer Tätigkeit zur Unterstützung der Demokratie abschrecken. Diese Rechtsauffassung ist für alle Gerichte in Montenegro bindend.

Das Urteil wegen Verleumdung gegen Herrn Koprivica wurde verworfen. Der Fall gegen ihn wurde wiedereröffnet und die Klage schließlich zurückgezogen.

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