Hintergrund
Am 11. März 2000 fuhr Mehmet Şentürk seine hochschwangere Frau, Menekşe Şentürk, die unter schrecklichen Schmerzen litt, ins Krankenhaus. Eine Hebamme teilte dem Paar mit, dass alles in Ordnung sei.
Doch Menekşe Şentürk hatte noch immer Schmerzen und daher fuhren sie zu einem anderen Krankenhaus. Erneut erklärte eine Hebamme, dass es keine Komplikationen gebe. Es wurde kein Arzt gerufen.
Das Paar beschloss, zu einem dritten Krankenhaus zu fahren, wo ein Urologe Menekşe Şentürk Schmerzmittel verschrieb und ihr sagte, sie solle nach der Entbindung wiederkommen.
Am Abend hatte sie starke Schmerzen. Mehmet Şentürk fuhr sie zu einem vierten Krankenhaus, wo das Personal eine Ultraschalluntersuchung durchführte, die zeigte, dass ihr ungeborenes Baby gestorben war.
Sie benötigte eine Notoperation. Doch das Paar konnte sich die Operation nicht leisten, deshalb sorgte eine ärztliche Fachperson dafür, dass sie in einem privaten Krankenwagen, in dem kein medizinisches Personal anwesend war, in ein gebührenfreies Krankenhaus überführt wurde.
Sie starb auf dem Weg dorthin.
Die Behörden leiteten eine Untersuchung ein, die bis 2008 dauerte. Ein türkisches Gericht stellte fest, dass ein Teil des medizinischen Personals strafrechtlich für Menekşe Şentürks Tod verantwortlich ist, doch ihre Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt und sie mussten nicht ins Gefängnis.
Menekşe Şentürks Ehemann und ihr Sohn, Bekir, legten gegen das Urteil Berufung ein. Ein anderes Gericht wies ihre Berufung mit der Begründung zurück, dass seit dem Tod von Menekşe Şentürk so viele Jahre vergangen seien, dass keine weiteren Klagen erhoben werden könnten.
Mehmet und Bekir Şentürk wandten sich im Kampf um Gerechtigkeit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.