TV Vest As und Rogaland Pensjonistparti gegen Norwegen  | 2008

Fairere Fernsehberichterstattung für kleine politische Parteien

Hintergrund

Die Rentnerpartei war eine kleine politische Partei. Sie erhielt nahezu keine Berichterstattung im Fernsehen und hatte Schwierigkeiten, den Bürgern ihre Botschaft bekannt zu machen. Als sie Werbung bei TV Vest platzierte, wurde das Unternehmen zu einer Geldbuße verurteilt, weil es gegen das Verbot politischer Werbung im Fernsehen verstoßen hatte.

TV Vest und die Rentnerpartei wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof stellte fest, kleine Parteien wie die Rentnerpartei erhielten im Fernsehen nahezu keine Berichterstattung in den wichtigsten Nachrichtensendungen. Unter diesen Umständen benachteilige sie das Verbot politischer Werbung im Vergleich zu den großen Parteien, da sie keine Möglichkeit hätten, ihre Botschaften im Fernsehen zu verbreiten. In dieser Medienlandschaft verletze das Verbot politischer Werbung das Recht auf Meinungsfreiheit.

Nachbereitung

Die Statuten der nationalen öffentlichen Sender wurden geändert. Heute sind die Sender verpflichtet, kleinere politische Parteien in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Des Weiteren wurde ein neuer Fernsehkanal geschaffen, der sich der Verbreitung politischer Botschaften auf vielfältigen Quellen widmet.

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