Lepojić gegen Serbien  | 2007

Gerechtigkeit für einen Mann, der für das Veröffentlichen einer Kritik eines Staatsbeamten eine hohe Geldbuße zahlen sollte

Öffentliche Personen müssen der Öffentlichkeit und Kritik ausgesetzt werden, dies ist ganz normal.

Zoran Lepojić, in einem Bericht von Pescanik TV - © Foto PEŠČANIK

Hintergrund

Im Vorfeld der Wahlen von 2002 veröffentlichte Zoran Lepojić einen Artikel, in dem er behauptete, der Bürgermeister von Babušnica habe „nahezu irrsinnige” Summen öffentlicher Gelder für Sponsorenschaften und Galadiners verschwendet.

Der Bürgermeister strengte ein Straf- und ein Zivilverfahren wegen Verleumdung gegen Herrn Lepojić an. Der Bürgermeister gewann beide Prozesse, weil Herr Lepojić seine Behauptungen nicht beweisen konnte. Herr Lepojić wurde zur Zahlung einer Geldbuße, einer Entschädigung und zur Übernahme der Kosten verurteilt, was acht serbischen Durchschnittsgehältern zu dieser Zeit entsprach. Das Gericht erklärte, die Ehre des Bürgermeisters sei wichtiger als die eines normalen Bürgers.

Urteil des EGMR

Der Artikel befasste sich mit Themen von öffentlichem Interesse und war in guten Glauben veröffentlicht worden. Die hohe Geldstrafe sei unter diesen Umständen nicht verhältnismäßig gewesen. Dies und die zweifelhafte Argumentation des Gerichtes hinsichtlich der Bedeutung der Ehre des Bürgermeisters habe das Recht von Herrn Lepojić auf Meinungsfreiheit verletzt.

Nachbereitung

Das Verfassungsgericht nahm die Grundsätze des Straßburger Gerichtshofs in seine Rechtsprechung mit dem Ziel auf, den Umfang von Kritik öffentlicher Personen laut serbischem Recht zu erweitern. Der Europarat verfolgt jedoch weiterhin die Fortschritte zu diesem Thema.

Die Verurteilung von Herrn Lepojić wurde aus seiner Strafakte gestrichen.

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