Hintergrund
Im Jahr 1998 meldete B.V. ihren Vorgesetzten, dass ein Arbeitskollege sie mehrmals vergewaltigt und sexuell genötigt hatte. Sie verwiesen sie an eine Stelle für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
B.V. ging später zur Polizei, die den Mann befragte, den sie beschuldigt hatte. Die Ermittler baten eine Psychologiestudentin, die als Praktikantin tätig war, eine Stellungnahme zu B.V.s Geisteszustand abzugeben.
Die Polizei beschloss, B.V.s Beschwerde nicht weiter nachzugehen – doch sie teilten es ihr nicht mit.
Einige Jahre später erfuhr B. V. durch Zufall, dass die Polizei ihre Beschwerde nicht weiter verfolgt hatte. Sie forderte die Behörden zum Handeln auf.
Sie brachte ihren Fall vor einen Ermittlungsrichter und bemühte sich jahrelang darum, dass ihre Beschwerden ordnungsgemäß geprüft werden, doch es wurden nur wenige Schritte unternommen, um festzustellen, was geschehen war. Ihr Fall wurde 2008 schließlich zu den Akten gelegt.