Christdemokratische Volkspartei gegen Republik Moldau  | 2006

Reformen zum Schutz der Versammlungsfreiheit nach Demonstrationsverbot

Hintergrund

Die Christdemokratische Volkspartei (CDPP) ist eine politische Partei in der Republik Moldau. 2001, als die CDPP die Opposition stellte, verkündete die regierende Kommunistische Partei, sie beabsichtige, die russische Sprache an Schulen zum Pflichtfach zu machen. Dies führte zu einer hitzigen öffentlichen Debatte.

In Folge organisierte die CDPP regelmäßig politische Versammlungen, bei denen vorgezogene Wahlen, europäische demokratische Werte und ein demokratischer Dialog gefordert wurden.

Das Justizministerium verbot diese Versammlungen, und dieses Verbot wurde von den Gerichten des Landes aufrechterhalten. Nach einer Intervention des Generalsekretärs des Europarats wurde dieses Verbot später aufgehoben, aber erst nachdem es drei Wochen Bestand gehabt hatte.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, die Versammlungen seien vollkommen friedlich und das Verbot sei unter den gegebenen Umständen unverhältnismäßig gewesen. Auch wenn das Verbot nur vorübergehend Bestand gehabt habe, hätte es eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit der CDPP nehmen können, insbesondere am Vorabend der Kommunalwahlen.

Der Gerichtshof stellte dementsprechend fest, das Verbot habe das Recht der Partei auf Versammlungsfreiheit verletzt.

Nachbereitung

Nach diesem Fall und einer Reihe weiterer Fälle erfolgten signifikante Reformen, um die Versammlungsfreiheit in der Republik Moldau zu schützen. So wurde im Februar 2008 insbesondere ein neues Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet, welches das Recht auf das Abhalten öffentlicher Versammlungen wesentlich stärker schützt.

2011 fällte der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung, in der erklärt wird, auf welche Weise innerstaatliche Gerichte die Gesetze anzuwenden haben, um die Versammlungsfreiheit ordnungsgemäß zu schützen. Die Entscheidung verwies auf die relevante Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs und die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.

In den sieben Jahren seit Verabschiedung des neuen Gesetzes gingen im Büro des Bürgermeisters von Chișinău 6.865 Mitteilungen für öffentliche Veranstaltungen ein. Es wurde lediglich in 27 Fällen vorgeschlagen, den Ort und/oder den Zeitpunkt der Veranstaltung zu ändern, und es kam lediglich in 11 Fällen zu einer Anrufung der Gerichte.

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht weiterhin die Reformen zum Schutz der Versammlungsfreiheit von sexuellen Minderheiten in der Republik Moldau.

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