Republikanische Partei Russlands gegen Russland  | 2011

Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt zu erneuter Registrierung von politischer Partei

Der gesunde Menschenverstand und das Recht haben letztlich gesiegt.

Wladimir Ryschkow, früherer Ko-Vorsitzender der Republikanischen Partei Russlands, zitiert auf BBC Russian Service, 2012 – Foto: Wikimedia Commons

Hintergrund

Die Republikanische Partei Russlands wurde 1990 gegründet.

Im Dezember 2005 hat die Partei eine Konferenz abgehalten, auf der sie vereinbarte, einige interne Veränderungen vorzunehmen. Die Partei beantragte beim Justizministerium die Änderung der in dessen amtlichem Register enthaltenen Informationen, doch das Ministerium weigerte sich und behauptete, dass die Partei nicht belegt hatte, dass die Konferenz legal einberufen wurde.

Die Partei stellte einen neuen Antrag, diesmal mit weiteren beigefügten Unterlagen, doch das Ministerium weigerte sich erneut, die Änderungen vorzunehmen. Es erklärte, man bräuchte mehr Informationen über die Mitgliederschaft der Partei.

Die Partei schlug den Rechtsweg ein. Sie argumentierte, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, die Unterlagen bereitzustellten, die das Justizministerium verlangte, und das Ministerium nicht befugt sei, diese Informationen zu überprüfen. Die Partei machte geltend, dass die Weigerung des Ministeriums, das Register zu ändern, sie daran hinderte, ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß auszuführen, und gegen ihre Vereinigungsfreiheit verstieß.

Im Jahr 2006 bestätigten die russischen Gerichte die Entscheidung des Justizministeriums.

Unabhängig davon führte das Ministerium eine Überprüfung der Tätigkeiten der Partei durch. Schließlich beantragte es beim höchsten Gericht Russlands die Auflösung der Partei, weil sie gegen die vorgeschriebene Mindestmitgliederzahl verstieß.

Russlands höchstes Gericht ordnete am 23. März 2007 die Auflösung der Partei an.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Rechtsgrundlage der Entscheidung der russischen Behörden, das amtliche Register nicht zu ändern, unklar war. Es habe keinen sachgerechten Grund für einen derartigen Eingriff in die internen Angelegenheiten der Partei gegeben. Die letztendliche Auflösung der Partei sei unnötig und ungerechtfertigt gewesen. 

Der Gerichtshof urteilte, dass Russland gegen die Vereinigungsfreiheit der Partei verstoßen hat.

Politische Parteien sind eine Form der Vereinigung, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Demokratie entscheidend ist.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, September 2011

Folgemaßnahmen

Auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs wandte sich die Republikanische Partei Russlands an Russlands höchstes Gericht und ersuchte um die Aufhebung seines vorausgehenden Urteils zur Auflösung der Partei.

Im Jahr 2012 hob das höchste Gericht Russlands sein voriges Urteil auf. Dies bedeutete, dass das Justizministerium die Partei erneut registrieren musste. Die Partei konnte danach die entsprechenden Informationen im amtlichen Register ändern lassen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs führte Russland außerdem klarere Regeln zur Registrierung politischer Parteien ein. Gemäß dem Gesetz über politische Parteien von 2012 müssen die Behörden Gründe für die Weigerung der Registrierung einer Partei angeben und der betroffenen Partei drei Monate Zeit geben, um jegliche Beanstandungen zu beheben.

Die Republikanische Partei Russlands hat seitdem ihren Namen in Partei der Volksfreiheit (PARNAS) geändert.

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