Goussev und Marenk gegen Finnland  | 2006

Gerechtigkeit für Tierschützer, deren Flugblätter von der Polizei beschlagnahmt wurden

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe ... zu empfangen und weiterzugeben.

Eröffnungssatz von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Hintergrund

Elina Goussev und Michael Marenk führten eine Kampagne gegen den Pelzhandel in Helsinki. Die Polizei beschloss, ausgehend von dem Verdacht, sie hätten während einer Demonstration gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, ihre Wohnungen zu durchsuchen. Während der Durchsuchung fand die Polizei Flugblätter und andere Unterlagen. Sie beschlagnahmte diese Materialien mit der Behauptung, diese seien im Hinblick auf die Unternehmen, die damals Pelze verkauften, verleumderisch.

Frau Goussev und Herr Marenk wurden später von diesem Vorwurf freigesprochen. Sie behaupteten, die Beschlagnahme ihrer Flugblätter sei ungerechtfertigt und widerrechtlich gewesen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Beschlagnahme der Flugblätter habe das Recht von Frau Goussev und Herrn Marenk auf Meinungsfreiheit verletzt. Laut damals geltendem Recht in Finnland sei nicht klar, ob die Polizei das Recht gehabt habe, diese Unterlagen während einer Durchsuchung aufgrund einer anderen Ermittlung zu beschlagnahmen. Das beschlagnahmte Material sei für die Meinungsfreiheit der Beschwerdeführer wichtig gewesen, und das Gesetz sei nicht eindeutig gewesen im Hinblick auf die Frage nach ihrem Recht, dieses zu besitzen.

Nachbereitung

Nachdem der Fall dem Gerichtshof vorgelegt worden war, stellten neue Gesetze diesen Sachverhalt klar, um eine willkürliche Beschlagnahme von Dokumenten zu verhindern und die Meinungsfreiheit zu schützen.

Liniks

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