Jėčius gegen Litauen  | 2000

Gesetzesreformen, nachdem ein unschuldiger Hoteldirektor ohne ausreichende Beweise 14 Monate inhaftiert worden war

Der Fall Jėčius war aus juristischer Sicht ein sehr wichtiger Fall und deckte schwere Probleme im Hinblick auf die Legalität der Sicherungsverwahrung und des verweigerten Zugangs zu Gericht und das Recht auf Verteidigung auf.

Danutė Jočienė, Richterin des litauischen Verfassungsgerichts, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in „The Impact of the ECHR on Democratic Change in Central and Eastern Europe”

Hintergrund

Juozas Jėčius war Hoteldirektor. Er verbrachte mehr als 14 Monate in Untersuchungshaft, während er auf seinen Prozess wegen Mordes wartete. Er legte Beschwerde ein, da es keine Beweise gebe, die ihn mit dem Verbrechen in Verbindung brächten. Dessen ungeachtet weigerten sich die Behörden, ihn freizulassen. Als der Fall endlich vor Gericht verhandelt wurde, wurde Herr Jėčius freigesprochen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, es habe zu keinem Zeitpunkt Beweise gegeben, die Herrn Jėčius mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht hätten. Darüber hinaus seien bestimmte Zeiträume seiner Haft von keinem litauischen Gericht angeordnet worden. Dadurch sei das Recht von Herrn Jėčius auf Freiheit verletzt worden.

Nachbereitung

Nach dem Urteil des Gerichtshofs verabschiedete das Parlament 2002 eine neue Strafprozessordnung, auch um die Vereinbarkeit mit der Straßburger Rechtsprechung zu verbessern. Das Gesetz änderte die Vorschriften zur Untersuchungshaft, um in Zukunft die Wiederholung dieser Situation zu verhindern. Es listet Umstände auf, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen, legt Regeln für die Dauer der Untersuchungshaft fest und etabliert ein Verfahren, damit ein Häftling diese Haft vor Gericht anfechten kann.

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