Kontrová gegen Slowakei  | 2007

Gerechtigkeit für Mutter von zwei ermordeten Kindern

… sie ist das Opfer eines Tyrannen …

Dana Kontrovás Mutter, zitiert von Pluska - © Foto Topsky.sk

Hintergrund

Jahrelang war Dana Kontrová psychischen und körperlichen Angriffen ihres Ehemannes ausgesetzt. Sie wandte sich mehrmals an die Polizei und meldete, dass ihr Ehemann gewalttätig und psychisch instabil sei.

Eine Anzeige wurde gestellt, nachdem Frau Kontrovás Ehemann sie mit einem Elektrokabel verprügelt hatte. Zwei Monate später wurde die Polizei angerufen und gewarnt, er habe eine Schrotflinte und drohe, sich und seine Kinder zu töten.

Nach slowakischem Recht hätte die Polizei Strafermittlungen einleiten und Maßnahmen zum Schutz der Familie ergreifen müssen. Sie tat jedoch nichts davon.

Zwei Tage später nahm der Ehemann seine Schrotflinte und ermordete die zwei Kinder des Paares im Alter von fünf Jahren und einem Jahr. Dann richtete er das Gewehr gegen sich selbst.

Urteil des EGMR

Laut Europäischer Menschenrechtskonvention ist der Staat verpflichtet, das Leben seiner Bürger zu schützen, wenn dieses bedroht wird. Der Gerichtshof entschied, die Polizei habe es versäumt, dies in diesem Fall zu tun, obwohl sie eindeutige Warnhinweise erhalten hatte und sie nach slowakischem Recht verpflichtet gewesen wäre, einzugreifen.

Die Passivität der Behörden habe das Recht auf Leben verletzt.

...die unmittelbaren Folgen dieser Versäumnisse war der Tod der Kinder der Beschwerdeführerin

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2007

Nachbereitung

Dana erhielt eine Entschädigung. Sie zog in die Tschechische Republik und gründete eine neue Familie.

Die slowakische Regierung ergriff Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle zuständigen Behörden von diesen Ereignissen und der Notwendigkeit eines besseren polizeilichen Vorgehens erfuhren. Das Urteil des Straßburger Gerichtshofs wurde an alle regionalen Gerichte, den Polizeichef und alle Leiter der Polizeidienststellen geschickt.

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