Johnston und andere gegen Irland  | 1986

Durchführung von Reformen, nachdem ein Kind nicht rechtlich als Tochter ihres Vaters anerkannt werden konnte

Das Fehlen eines angemessenen rechtlichen Rahmens, der die natürlichen Familienbande der dritten Beschwerdeführerin widerspiegelt, stellt das Versäumnis dar, ihr Familienleben zu achten.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 18. Dezember 1986

Hintergrund

Nessa Williams-Johnston lebte bei ihrer Mutter und ihrem Vater. Ihre Eltern konnten nicht heiraten, da ihr Vater bereits verheiratet war und es zu dieser Zeit kein Recht auf Scheidung gab.

Dies bedeutete, dass es keine Möglichkeit gab, Nessa rechtlich als Tochter ihres Vaters anzuerkennen.

Nessa hatte den rechtlichen Status eines unehelichen Kindes, und ihre Eltern sorgten sich, da ihr diese Tatsache keinen Anspruch auf elterliche Unterstützung oder auf ein Erbe gab.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, es habe keine Gesetze gegeben, um die Familienzugehörigkeit von Nessa zu ihren Eltern anzuerkennen. Dies habe ihr Recht auf Privat- und Familienleben und die Rechte ihrer Eltern verletzt.

Nachbereitung

Irland verabschiedete 1987 das Gesetz „Status of Children Act“. Dieses verleiht Kindern, die unehelich geboren werden, eine ähnliche rechtliche Stellung wie Kindern, deren Eltern verheiratet sind. Es schützt ihre Rechte auf Vormundschaft, Kindesunterhalt und ihre Rechte als Erben.

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