M.D. und andere gegen Malta  | 2012

Kampf einer Mutter auf Zusammenführung mit ihren Kindern führt zu einem besseren Schutz des Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens...

Auszug aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Hintergrund

M.D. ist Mutter von zwei Kindern. Als die Kinder drei bzw. fünf Jahre alt waren, wurde der vermutliche Vater, X, wegen wiederholter Körperverletzung gegen sie verurteilt. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, und die Kinder kamen in ein Kinderheim.

Die maltesischen Gerichte stellten außerdem fest, dass, möglicherweise wegen Drohungen von X, M.D. dieses gewalttätige Verhalten nicht gemeldet hatte und sich grob verhalten hätte. Aus diesem Grund wurde M.D. ebenfalls zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Nach Beginn des Strafverfahrens ergriff M.D. Schritte, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Beziehung zu X endete, und sie baute die Beziehung zu ihren Kindern wieder auf. Diese befanden sich aber immer noch in staatlicher Fürsorge. M.D. wollte sie aber zurück haben.

Der zuständige Regierungsminister lehnte ihren Antrag aber ab. Sie wollte vor Gericht gehen, um zu beweisen, dass sich ihre Lage geändert hatte. Doch aufgrund ihrer Verurteilung hatte M.D. alle Elternrechte an ihren Kindern für immer verloren. Laut maltesischem Recht gab es keine Möglichkeit für sie, zu klagen und ihren Fall zu beweisen.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, das Recht von M.D. auf Zugang zum Recht sei verletzt worden, weil man ihr die Gelegenheit verweigert hatte, darzulegen, dass sich die Umstände geändert hatten und sie ihre Kinder zurückbekam. Des Weiteren sei ihr Recht auf Familienleben verletzt worden, weil sie nach der Verurteilung automatisch und dauerhaft ihre Elternrechte verloren habe - ohne Chance, diese zurück zu erlangen.

Nachbereitung

Im Juli 2012 wurden Mutter und Kinder wieder zusammengeführt. Monatliche Besuche zu Hause durch die Sozialarbeiter erbrachten keine Bedenken bezüglich ihres Wohlergehens.

2014 wurde das Gesetz geändert. Eltern in der Lage von M.D. können nun gerichtlich eine Überprüfung von Entscheidungen beantragen, die Kinder von ihren Eltern trennen. Das Strafgesetzbuch wurde geändert, so dass eine Verurteilung für bestimmte Straftaten nicht mehr zu einem automatischen Verlust der Elternrechte führt.

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