Kurić und andere gegen Slowenien  | 2012

Gerechtigkeit für Tausende „gelöschter” Personen nach 20 Jahren ohne Rechte

Ich mache mir nichts aus Geld, ich wollte nur Gerechtigkeit und ich wollte meinen Kindern beweisen, dass ich sie nicht verlassen habe.

Ana Mezga, berichtet von Delo - © Foto Aleš Černivec / Slovenske Novice

Hintergrund

Ana Mezga zog von Kroatien nach Slowenien, als sie 14 Jahre alt war. Sie ging zur Schule, fand eine Arbeitsstelle und gründete eine Familie mit zwei Kindern. Am 26. Februar 1992, dreizehn Jahre nach ihrem Umzug, wurde ihr jedoch automatisch der Aufenthaltsstatus entzogen, wie auch weiteren 25.671 Personen.

Nachdem Slowenien 1991 seine Unabhängigkeit von Jugoslawien erklärt hatte, wurde den Bürgern aus anderen ehemaligen Republiken Jugoslawiens eine Frist für den Erwerb der slowenischen Staatsbürgerschaft gesetzt. Laut Frau Mezga hatte sie keine Idee, was sie nun machen sollte. Jene Personen, die die Beantragung der Staatsbürgerschaft versäumten, verloren automatisch ihre „unbefristete" Aufenthaltserlaubnis - ohne davon in Kenntnis gesetzt zu werden.

Plötzlich wurden die „Gelöschten" ausländische Bürger oder Staatenlose, die sich illegal in Slowenien aufhielten. Vielen wurden ihre Papiere abgenommen, andere wurden aus ihren Wohnungen vertrieben, konnten nicht arbeiten oder reisen, verloren persönlichen Besitz oder lebten in ärmlichen Verhältnissen.

Laut Frau Mezga verlor sie ihre Arbeitsstelle, ihre Wohnung und ihre zwei Kinder wurden in Pflege gegeben. Sie arbeitete auf dem Schwarzmarkt, aber dadurch konnte sie keine Krankenversicherung führen. Dies bedeutete, dass sie zwei Kinder gebar, ohne jemals einen Arzt zu sehen. Sie gab an, dass aufgrund ihrer Schuldgefühle, ihre zwei älteren Kinder verloren zu haben, sie mehrere Male versuchte, sich das Leben zu nehmen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, das slowenische Rechtssystem habe bis 2010 nicht ordnungsgemäß den Status der „Gelöschten" geregelt. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit und der Tatsache, dass die „Gelöschten" nicht legal im Land leben oder arbeiten konnten, seien sie nahezu 20 Jahre lange einer extremen Härte ausgesetzt gewesen, ohne jede Chance, eine Lösung für ihre Situation zu finden. Die widerrechtlichen und unverhältnismäßigen Maßnahmen der Regierung seien diskriminierend gewesen und hätten das Recht der Beschwerdeführerin auf Privat- und Familienleben verletzt.

Nachbereitung

Gesetze wurden geändert, um sicherzustellen, dass die „Gelöschten" ein Aufenthaltsrecht für Slowenien erhielten. Über 10.000 Personen wurde entweder die Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gegeben. Es wurde auch ein neues Entschädigungssystem eingeführt, das über viele Millionen Euro verfügt.

Ana Mezga war zuvor ermöglicht worden, wieder Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen. 2011 erhielt sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Slowenien. In Folge des Urteils des Straßburger Gerichtshofs wurde ihr eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.

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