Wie wir arbeiten
Der Generalsekretär
Der Generalsekretär wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren an die Spitze der Organisation gewählt und ist zuständig für die strategische Planung und Leitung des Arbeitsprogramms und des Budgets des Europarates. Er leitet die Tagesgeschäfte der Organisation.
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Der Stellvertretende Generalsekretär wird in einer separaten Wahl ebenfalls von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt.
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Das Ministerkomitee
Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates und besteht aus den Außenministern jedes Mitgliedsstaates oder ihren ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg. Das Ministerkomitee legt die Politik des Europarates fest und genehmigt den Haushalt und das Tätigkeitsprogramm der Organisation.
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Die Parlamentarische Versammlung (PACE)
Die Parlamentarische Versammlung besteht aus 306 Abgeordneten aus 46 Staaten. Sie wählt den Generalsekretär, den Menschenrechtskommissar und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie ist ein demokratisches Diskussionsforum und beobachtet Wahlen, ihre Ausschüsse spielen eine wichtige Rolle bei der Prüfung aktueller Fragen.
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Der Kongress der Gemeinden und Regionen
Der Kongress der Gemeinden und Regionen vertritt die Kommunen und Regionen und gewährleistet die Förderung der bürgernahen Demokratie in den 46 Mitgliedstaaten. Er setzt sich aus zwei Kammern - der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen – sowie drei Ausschüssen zusammen und umfasst 612 gewählte Mitglieder, die mehr als 150.000 europäische Gebietskörperschaften vertreten.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Gerichtshof ist das ständige justizielle Organ, das für alle Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte garantiert. Er steht Staaten und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen. Alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sind Vertragsstaaten der Konvention.
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Der Menschenrechtskommissar
Der Menschenrechtskommissar ist eine unabhängige Einrichtung. Er zeigt Menschenrechtsverletzungen auf und geht dagegen vor.
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Die Konferenz der INGO
Die Konferenz umfasst etwa 400 internationale Nichtregierungsorganisationen (NGO). Sie stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und der Öffentlichkeit dar und ist die Stimme der Zivilgesellschaft im Europarat. Die Arbeit des Europarates profitiert vom Fachwissen der INGO und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern.
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Weltweite Zusammenarbeit
Der Europarat arbeitet in enger Partnerschaft mit der Europäischen Union zusammen und kooperiert mit den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie mit Partnerländern in Nachbarregionen und der ganzen Welt.
Wussten Sie ...?
Mit Eurimages wurde 1988 der erste europäische Fonds zur Unterstützung von Koproduktionen und der Verbreitung und Vorführung von Kinowerken gegründet.
Welches dieser Länder ist kein Mitgliedsstaat des Europarates?