Zurück Menschenrechte sollten in die Entwicklung künstlicher Intelligenz einbezogen werden

Künstliche Intelligenz kann für sinnvolle Zwecke wie auch zur Diskriminierung verwendet werden. Noch ist Zeit, die Entwicklungsrichtung zu beeinflussen.
Menschenrechte sollten in die Entwicklung künstlicher Intelligenz einbezogen werden

Finnland hat von November 2018 bis Mai 2019 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates inne. Im Februar 2019 findet in Helsinki eine Konferenz auf hoher Ebene zu künstlicher Intelligenz und Menschenrechten statt.

Der Europarat ist bei dieser Diskussion ein natürlicher Partner: Seine Aufgabe besteht in der Förderung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und seine Arbeit beruht auf international bindenden Übereinkommen.

Wichtige Dokumente sind neben der Europäischen Menschenrechtskonvention unter anderem das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität (Budapester Vertrag) und die Datenschutzkonvention des Europarates, welche vor Kurzem gemäß der EU-Datenschutzverordnung revidiert wurde.

Die Zeit zum Handeln ist gekommen. Künstliche Intelligenz wirkt sich stärker auf unser Leben aus, als uns bewusst ist.

Vorsitz im Ministerkomitee Straßburg 18. Februar 2019
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