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Europarat unterstützt Verwendung von Minderheitensprachen bei der öffentlichen Beschilderung

Der Europarat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Rat der kroatischen Stadt Vukovar / Вуковар am 17. August beschlossen hat, die Stadtsatzung derart abzuändern, dass die städtischen Gebäude, Einrichtungen, Plätze und Straßen nicht länger zweisprachig, das heißt in lateinischer und kyrillischer Schrift, beschildert werden. Ein Großteil der Einwohner Vukovars ist serbischer Herkunft.

Das Ministerkomitee des Europarats hatte bereits am 15. April 2015 empfohlen, dass sich die kroatischen Behörden weiterhin dafür einsetzen sollen, dass in den allgemeinen Bildungsplänen der Schulen und in den Medien Bewusstsein und Toleranz gegenüber Minderheitensprachen und den Kulturen, für die sie stehen, als festen Bestandteil des Kulturerbes Kroatiens, allumfassend gefördert werden. Dazu gehören, basierend auf einer Schlussfolgerung der Expertenkommission, auch die Verwendung traditioneller lokaler Zeichen und Namen in kyrillischer Schrift.

Vor diesem Hintergrund erinnert der Europarat daran, dass die Verwendung von Minderheitensprachen in der öffentlichen Beschilderung eine Maßnahme ist, die einen beachtenswert positiven Effekt auf den Ruf einer Minderheitensprache und die diesbezügliche Sensibilisierung der Menschen hat. Das Ministerkomitee des Europarats unterstützt diese Haltung. Es hat in den vergangenen Jahren mehrere Empfehlungen veröffentlicht, in denen es die Staaten auffordert, bei der öffentlichen Beschilderung auch die jeweiligen Minderheitensprachen zu verwenden.2 Der Europarat bedauert zutiefst die Zerstörung der Beschilderung in Minderheitensprachen durch Vandalismus3 bzw. im Einklang mit offiziellen Entscheidungen im Sinne der Beschränkung der Präsenz von Minderheitensprachen im öffentlichen Raum und fordert die zuständigen Behörden in allen Vertragsstaaten auf, unverzüglich  die Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen umzusetzen.

1Empfehlung des Ministerkomitees CM/RecChL(2015)2 zur Anwendung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen durch Kroatien (angenommen vom Ministerkomitee am 15. April 2015 auf der 1225. Sitzung der Vertreter der Minister)

2CM/RecChl2013(1) betreffend die Tschechische Republik, CM/RecChl2013(3) betreffend Serbien, CM/RecChl2013(6) betreffend Bosnien und Herzegowina, CM/RecChl2014(1) betreffend die Ukraine.

3Die dänisch-deutschen Schilder der Stadt Haderslev/Hadersleben (Dänemark) wurden am 26. April 2015 durch Vandalismus zerstört. Die lokalen Behörden hatten die Schilder im Einklang mit der Empfehlung des Expertenkomitees (ECRML(2014)9) aufgestellt, haben sie nach dem Vorfall aber nicht wieder installiert.

headline Europarat Straßburg 21. August 2015
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Georgien zeichnete

  • das Vierte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (SEV Nr. 212) und
  • das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).

11. JUNI 2024

Die Republik Moldau zeichnete

  • das Europäische Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes (SEV Nr. 183) und
  • das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes, zum Schutz der Fernsehproduktionen (SEV Nr. 184).

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Bosnien und Herzegowina zeichnete das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (SEV Nr. 220).