Deutschland trat dem Europarat am 13. Juli 1950 bei.
Maßnahmen des Europarats in Deutschland
Verhütung von Folter
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) besucht Hafteinrichtungen (für Jugendliche oder Immigranten, Polizeidienststellen, psychiatrische Kliniken), um die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, zu beurteilen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein unabhängiges Überwachungsorgan, das Mitgliedsstaaten konkrete und praktische Ratschläge gibt, wie Probleme des Rassismus und der Intoleranz in ihrem Land angegangen werden können.
Die Europäische Sozialcharta ist ein Vertrag des Europarates, welcher die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte gewährleistet. Er wurde 1961 verabschiedet und 1996 revidiert. Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte entscheidet darüber, ob die Lage in den einzelnen Staaten mit der Europäischen Sozialcharta, dem Zusatzprotokoll von 1988 sowie der Revidierten Europäischen Sozialcharta im Einklang ist.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sieht einen Kontrollmechanismus vor, der ihre Umsetzung in den Vertragsstaaten beurteilen soll. Ein beratender Ausschuss verabschiedet Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Minderheiten.
Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) überwacht die Einhaltung der Anti-Korruptionsnormen des Europarates und hat das Ziel, seine Mitgliedsstaaten im Kampf gegen die Korruption zu stärken.
Der Ausschuss bewertet die Effizienz der nationalen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedsstaaten des Europarates, die keine Mitglieder der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) sind. Mitgliedsstaaten des Europarates, die Mitglieder von MONEYVAL sind, jedoch anschließend Mitglieder der FATF werden, können wahlweise Vollmitglieder von MONEYVAL bleiben. Beitrittskandidaten und Nichtmitgliedsstaaten, die keine Mitglieder der FATF sind, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls der Satzung des Expertenausschusses MONEYVAL beitreten.
In den verschiedenen Gebäuden im Europarat findet man eine umfangreiche Kollektion von Kunstwerken vor. Mitglieder und andere Staaten, regionale sowie lokale Behörden und sogar Künstler selbst haben dem Europarat Kunstwerke geschenkt. Diese symbolisieren ihre Verbundenheit mit einer der ältesten politischen Organisationen Europas. Sie sind ein konkreter Ausdruck ihrer Unterstützung für eine Organisation, die Menschenrechte als den Schwerpunkt der Gesellschaft ansieht und anerkennt, dass kreative Artisten eine zentrale Rolle bei der Prägung von Einstellungen und Verhaltensweisen spielen.
Die Berliner Mauer
Vierteiliges Panel
Von Deutschland im Jahr 1990 überreicht
Konrad Adenauer (1876-1967)
von Yrsa von Leistner
Bronzebüste
Von Deutschland im Jahr 1983 überreicht
Architekturelemente
von Peter Ackermann
Set aus 2 Wandtafeln
Von der Stadt Berlin im Jahr 1980 überreicht
Wasserwald
von Norbert Kricke
18 Springbrunnen in Plexiglas
Von Deutschland im Jahr 1978 überreicht
Ehrenvorsitzende wurde die ehemalige Präsidentin Leni Fischer (EPP/CD). Sie war die erste Frau, die dieses Amt innehatte (Januar 1996 bis Januar 1999).
Die Delegation Deutschlands in der Parlamentarischen Versammlung besteht aus 18 Vertretern und 18 Stellvertretern.
Im Rahmen seines Mandats stattet der Kommissar den Mitgliedstaaten offizielle Besuche ab, um die Menschenrechtslage zu beobachten und den Dialog mit den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft fortzusetzen.