Zaunegger gegen Deutschland  | 2009

Verbessertes Sorgerecht für Väter von unehelichen Kindern

Es ist eine große Genugtuung für mich, dass dieses große Leid und die Machtlosigkeit, die ich jahrelang erlebt habe, nun hinter mir liegen.

Horst Zaunegger, berichtet von der Deutschen Presseagentur, zitiert in Süddeutsche Zeitung

Hintergrund

Horst Zaunegger hatte eine Tochter. Er war nicht mit der Mutter verheiratet. Als sich das Paar trennte, wurde Herrn Zaunegger das gemeinsame Sorgerecht für das Kind verweigert. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass das Paar nicht verheiratet war und das gemeinsame Sorgerecht nur gewährt werden könnte, wenn die Mutter diesem zustimmte oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet sei.

Herr Zaunegger wandte sich an den Straßburger Gerichtshof und behauptete, das Gesetz stelle eine unbegründete Diskriminierung dar und verletze sein Recht auf Familienleben.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof erklärte, dass, wenn sich ein verheirateter Mann in Deutschland scheiden lässt, der Vater nicht die Zustimmung der Mutter braucht, um das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zu erhalten. Dies bedeute, dass das Recht im Vergleich zu Vätern von Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, in unfairer Weise Väter von unehelichen Kindern diskriminiere, was die Grundrechte von Herrn Zaunegger verletzt habe.

Nachbereitung

2013 wurde das Gesetz geändert, so dass, wenn ein Elternteil eines unehelich geborenen Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragt, dieses gewährt wird, solange dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

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