Hintergrund
Y. Y. ist ein Transgender-Mann und wollte sich im Einklang mit seiner Geschlechtsidentität einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.
Er ersuchte ein Gericht, seinen Antrag auf eine Operation zu genehmigen, doch er wurde abgelehnt, obwohl es laut den Ärzten das Beste für seine psychische Gesundheit ist.
In seiner Entscheidung von 2006 erklärte das türkische Gericht, dass Y. Y. sich keiner Operation unterziehen durfte, weil er nicht unfruchtbar war.
Y. Y. legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und machte geltend, dass die Unfruchtbarkeitsanforderung ungerecht und irrelevant sei. Sie ändere nichts an der Tatsache, dass er sich als Mann identifiziert.
Das Gericht wies Y. Y.s Beschwerde zurück.
Y. Y. stellte 2013 einen neuen Antrag bei dem Gericht. Diesmal war er erfolgreich. Das türkische Gericht änderte seinen Ansatz und prüfte nicht, ob Y. Y. unfruchtbar war.