Y.Y. gegen die Türkei  | 2015

Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt Unfruchtbarkeitsanforderung für operative Geschlechtsumwandlung auf

. . . das Recht von Transgender-Personen auf persönliche Entwicklung und physische und moralische Sicherheit wird [im Rahmen der Konvention] garantiert.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, März 2015

Hintergrund

Y. Y. ist ein Transgender-Mann und wollte sich im Einklang mit seiner Geschlechtsidentität einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.

Er ersuchte ein Gericht, seinen Antrag auf eine Operation zu genehmigen, doch er wurde abgelehnt, obwohl es laut den Ärzten das Beste für seine psychische Gesundheit ist.

In seiner Entscheidung von 2006 erklärte das türkische Gericht, dass Y. Y. sich keiner Operation unterziehen durfte, weil er nicht unfruchtbar war.

Y. Y. legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und machte geltend, dass die Unfruchtbarkeitsanforderung ungerecht und irrelevant sei. Sie ändere nichts an der Tatsache, dass er sich als Mann identifiziert.

Das Gericht wies Y. Y.s Beschwerde zurück.

Y. Y. stellte 2013 einen neuen Antrag bei dem Gericht. Diesmal war er erfolgreich. Das türkische Gericht änderte seinen Ansatz und prüfte nicht, ob Y. Y. unfruchtbar war.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

In seinem Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die Unfruchtbarkeitsanforderung für operative Geschlechtsumwandlungen nicht „notwendig“ erscheint, wie die türkische Regierung geltend gemacht hatte.

Die Änderung des Ansatzes durch das türkische Gericht, nachdem es Y. Y.s ersten Antrag abgelehnt hatte, unterstütze die Position des Europäischen Gerichtshofs.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Türkei gegen Y. Y.s Menschenrechte verstoßen hatte, indem sie ihm viele Jahre lang die Möglichkeit verwehrte, sich einer operativen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.

[Der Europäische Gerichtshof] kann nicht nachvollziehen, warum Personen, die sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen, bereits bevor der physische Prozess der Geschlechtsänderung durchgeführt werden kann, nachweisen sollten, dass sie zeugungsunfähig sind.

Judgment of the European Court of Human Rights, März 2015

Folgemaßnahmen

Im Jahr 2017 änderte das türkische Verfassungsgericht das Gesetz, in dem dauerhafte Unfruchtbarkeit als Voraussetzung für die Erlaubnis, sich einer operativen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, angeführt wird. Der entsprechende Satz wurde entfernt, was bedeutet, dass es keine derartige Anforderung im türkischen Recht mehr gibt.

Nach der Operation konnte Y. Y. rechtmäßig sein Geschlecht und seinen Namen ändern. Er konnte außerdem einen Personalausweis mit einer männlichen Identität erhalten.

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