Laska und Lika gegen Albanien  | 2010

Unfaires Verfahren führt zu faireren Strafverfahren

Das fragliche Verfahren erfüllte nicht die Anforderungen eines fairen Verfahrens.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 20. April 2010

Hintergrund

Drei Personen, die blau-weiße Sturmhauben trugen, begingen einen Raubüberfall. Vladimir Laska und Artur Lika wurden von der Polizei festgenommen, beteuerten aber ihre Unschuld. Die Polizei führten mit Herrn Laska und Herrn Lika eine Gegenüberstellung mit Zeugen durch, ließen sie aber blau-weiße Sturmhauben tragen, die Farben, die auch die Täter getragen hatten. Die anderen Personen in der Gegenüberstellung trugen schwarze Sturmhauben.

Zeugen identifizierten Herrn Laska und Herrn Lika als die Räuber. Die „Identifizierung" wurde dann für die Verurteilung vor Gericht verwendet.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Gegenüberstellung habe eklatante Mängel aufgewiesen. Die Verurteilung von Herrn Laska und Herrn Lika habe auf grundlegend fehlerhaften Beweisen basiert, was ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.

Nachbereitung

Strafprozessordnung wurde geändert und fordert nun von den Behörden, ordnungsgemäße Verfahren zu befolgen, wenn Verdächtige identifiziert werden sollen, und falsche Anschuldigungen zu vermeiden.

Herr Laska und Herr Lika erhielten ein Wiederaufnahmeverfahren. Sie wurden beide von allen Anklagepunkten freigesprochen.

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