A, B und C gegen Irland |2010

Richtungsweisendes Urteil führt zu Änderung des Abtreibungsgesetzes

[Die] Entscheidung ist ein Meilenstein für Irland und insbesondere für Frauen und Mädchen.

Niall Behan, Geschäftsführer des Irischen Familienplanungsverbands, in einer Rede im Jahr 2010

Hintergrund

C. stellte fest, dass sie kurz nach der Beendigung einer Chemotherapie wegen einer seltenen Krebserkrankung schwanger war. Sie hatte Angst vor den Auswirkungen, welche die Schwangerschaft auf ihre Gesundheit haben könnte.

Damals war Abtreibung in Irland eine Straftat, obwohl ein Gerichtsentscheid das Recht einer Frau auf Abtreibung für den Fall festgestellt hatte, dass ihr Leben wegen der Schwangerschaft in Gefahr war.

C. erklärte, dass sie von Ärzten keine angemessenen Informationen bezüglich der mit ihrer Schwangerschaft verbundenen Risiken erhalten konnte. In der Überzeugung, dass sie ihr Recht auf Abtreibung in Irland nicht geltend machen könnte, reiste C. 2005 zur Durchführung nach England. 

Gemeinsam mit zwei anderen Frauen, A. und B., beschloss C., den Fall vor den Straßburger Gerichtshof zu bringen. A. und B. waren ebenfalls – alleine und geheim – 2005 wegen Abtreibungen nach England gereist. 

Die drei Frauen machten geltend, dass sie durch Irlands Abtreibungsverbot stigmatisiert und erniedrigt würden und es eine Gesundheitsgefahr und in C.s Fall eine Gefahr für ihr Leben darstellt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Irland gegen C.s Menschenrechte verstoßen hat, weil es kein verfügbares und wirksames Verfahren gab, durch das sie feststellen konnte, dass sie Anspruch auf eine legale Abtreibung hat.

Der Gerichtshof konnte nicht feststellen, dass Irland gegen die Rechte von A. und B. verstoßen hatte.

Folgemaßnahmen

Das Urteil führte unmittelbar zur Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz des Lebens während der Schwangerschaft von 2013, in dem ein Rechtsrahmen zur Feststellung, ob Personen einen Anspruch auf legale Abtreibung in Irland haben, festgelegt wird. 

Das neue Gesetz sieht Kriterien und Maßnahmen vor, die bei der Beurteilung der Gefahr für das Leben einer Frau durch eine Schwangerschaft anzuwenden und zu ergreifen sind. Darin wird außerdem ein Überprüfungsverfahren eingeführt, um es Frauen zu ermöglichen, von Ärzten getroffene Entscheidungen anzufechten.

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