Dălban gegen Rumänien  | 1999

Reformen zum Schutz der Meinungsfreiheit nach Haftstrafe für Journalisten

Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Eröffnungssatz von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention - © Foto Cronica Romascana

Hintergrund

Ionel Dălban war ein rumänischer Journalist. Er gab eine lokale Wochenzeitschrift namens Cronica Romaşcană heraus, in der er einen Artikel über einen mutmaßlichen Betrug eines Senators und eines Geschäftsführers eines staatlichen Unternehmens veröffentlichte. Herr Dălban wurde wegen Verleumdung zu einem Bußgeld und einer Freiheitsstrafe verurteilt. Viele Zeitungen beschrieben dies als Versuch, die Presse einzuschüchtern.

Gesetze aus der kommunistischen Zeit schränkten weiterhin die Meinungsfreiheit ein, nachdem Rumänien eine Demokratie geworden war.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, die Artikel von Herrn Dălban hätten ein Thema von öffentlichem Interesse betroffen und die Verurteilung habe das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Nachbereitung

Der Fall löste Reformen zum Schutz der Meinungsfreiheit in Rumänien aus. Freiheitsstrafen wegen Beleidigung wurden 2002 und wegen Verleumdung 2005 abgeschafft; auch die Rechtsmittel bei Verleumdungsklagen wurden gestärkt.

Beleidigung und Verleumdung wurden schließlich laut rumänischem Recht völlig straffrei gestellt.

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