Bączkowski und andere gegen Polen  | 2007

Besserer Schutz friedlicher Demonstrationen nach dem Verbot eines Protestmarsches

Demokratie ist nicht nur ein grundlegendes Merkmal der europäischen öffentlichen Ordnung, sondern die Konvention wurde entworfen, um die Ideale und Werte einer demokratischen Gesellschaft zu fördern und zu schützen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 3. Mai 2007 - © Foto EPOA

Hintergrund

Fünf Mitglieder einer NRO wollten öffentliche Versammlungen in Warschau organisieren. Ziel war es, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Diskriminierung von Frauen, Minderheiten und Menschen mit Behinderungen zu lenken. Der Bürgermeister gab ein Interview, in dem er erklärte, die Versammlungen würden verboten, weil sie eine Unterstützung der Rechte für Homosexuelle einschlossen. Seine Behörde verweigerte in Folge die Genehmigung für die Versammlungen im Rahmen einer Reihe von Entscheidungen, die sich auf verwaltungstechnische Belange stützten.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, die Entscheidungen zum Verbot der verschiedenen Protestmärsche in Warschau hätten entweder gegen polnisches Recht verstoßen oder sich auf Gesetze gestützt, die die Rechte der Demonstranten unzureichend geschützt hätten. In beiden Fällen sei das Recht auf öffentliche Versammlung verletzt worden. Die Entscheidungen bargen die Gefahr, sich abschreckend auf Menschen auszuwirken, am öffentlichen Leben teilzuhaben.

Nachbereitung

Das Urteil des Gerichtshofs zog Änderungen des polnischen Versammlungsrechts nach sich. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts wurde weiterentwickelt, so dass die Verwaltungsgesetze, die das Amt des Bürgermeisters in diesem Fall angewendet hatte, nicht mehr dazu benutzt werden können, zukünftige friedliche Proteste zu verbieten. Das neue Versammlungsgesetz wurde 2015 mit dem Ziel verabschiedet, das Recht auf das Abhalten friedlicher Versammlungen in Polen zu schützen.

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