Karin Andersson und andere gegen Schweden |2014

Gerechtigkeit für Hausbesitzer, die Pläne für eine Eisenbahnlinie in einem Naturschutzgebiet nicht anfechten konnten

[Die Hausbesitzer] hatten keinen Zugang zu einem Gericht zur Feststellung ihrer Bürgerrechte in diesem Fall.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, September 2014

Hintergrund

In den frühen 2000er-Jahren äußerten Hausbesitzer ihre Beunruhigung über von der Regierung genehmigte Pläne für eine Eisenbahnlinie, die in der Nähe ihrer Häuser in Umeå, Schweden gebaut werden sollte, unweit eines besonderen Naturschutzgebiets, das Teil eines europäischen Netzes ist.

Die Bewohner forderten die Aufhebung des Regierungsbeschlusses. Sie beantragten eine vollständige rechtliche Prüfung bei Schwedens höchstem Gericht und machten geltend, dass der Beschluss gegen Umweltbestimmungen verstößt.

Das Gericht wies die Beschwerde der Hausbesitzer ab. Es führte aus, dass sie die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung hätten, sobald die Behörden einen vollständigen Plan vorlegen. 

Doch als der Plan fertiggestellt war, erklärte das Gericht, dass es durch den Regierungsbeschluss zur Genehmigung der Umsetzung des Projekts rechtlich gebunden und eine vollständige rechtliche Prüfung nicht möglich sei. 

Der Bau der Eisenbahnlinie ging vonstatten. Einige der Hausbesitzer wurden entschädigt. In der Nähe einiger der betroffenen Objekte wurden Lärmschutzwände aufgestellt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Schweden den Hausbesitzern das Recht auf eine vollständige rechtliche Prüfung der Beschlüsse der Behörden verwehrt hatte, darunter der Frage, ob der Standort der Eisenbahnlinie ihre Rechte als Hauseigentümer beeinträchtigte. Dies verstieß gegen ihr Recht auf Zugang zu einem Gericht.

Folgemaßnahmen

Zu dem Zeitpunkt, als der Europäische Gerichtshof sein Urteil erließ, hatte Schwedens höchstes Gericht seine Herangehensweise bei der rechtlichen Prüfung von Regierungsbeschlüssen geändert, insbesondere in Bezug auf den Straßenbau, durch den Menschen in einer ähnlichen Situation wie die Hausbesitzer in diesem Fall beeinträchtigt werden. 

Im Jahr 2011 erkannte Schweden an, dass ein Regierungsbeschluss zur Genehmigung des Baus einer Straße mit einer Feststellung der Bürgerrechte von ortsansässigen Hausbesitzern einhergeht und die Hausbesitzer daher das Recht auf eine rechtliche Prüfung des Beschlusses haben.  

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