Zurück Brutale Aggression gegen die Ukraine: Ein Jahr danach

Führung des Europarates ruft zu Einheit und Wiederherstellung des Friedens auf
Brutale Aggression gegen die Ukraine: Ein Jahr danach

Die isländische Außenministerin und Vorsitzende des Ministerkomitees, Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir, der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Tiny Kox, Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić, Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatović sowie der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen, Leendert Verbeek, haben die folgende Erklärung abgegeben:

„Vor einem Jahr startete die Russische Föderation unter eklatantem Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich der Satzung des Europarates, einen ungerechtfertigten und grundlosen militärischen Angriff auf die Ukraine. Da der Aggressionskrieg in sein zweites Jahr geht, verurteilen wir Russlands anhaltende Aggression auf das Schärfste und bekräftigen erneut unsere uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität innerhalb der international anerkannten Grenzen.

Wir verurteilen die Entscheidung der Russischen Föderation, mehrfachen Aufrufen, die Feindseligkeiten einzustellen und seine Truppen zurückzuziehen, keine Beachtung zu schenken, sondern diese durch die Mobilisierung und den Einsatz zusätzlicher Truppen und die widerrechtliche Annexion der besetzten Gebiete in der Ukraine noch auszuweiten. Während russische Verantwortliche wiederholt kriegerische Rhetorik gebraucht haben, wurden die Angriffe auf kritische und zivile Infrastrukturen bewusst und wahllos fortgesetzt.

Einmal mehr fordern wir die Russische Föderation dringend auf, seine Aggression unverzüglich zu stoppen und seine Besatzungstruppen vom Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen. Wir sind weiterhin entschlossen, unseren Mitgliedsstaat Ukraine und seine Regierung zu unterstützen, und wir stehen solidarisch an der Seite der mutigen Bevölkerung der Ukraine.

Die sinnlose, brutale Aggression hat unzählige Menschenleben gefordert und unermessliches menschliches Leid in der Ukraine verursacht: ein Ergebnis der Gräueltaten und Zerstörung in einem Ausmaß, das auf europäischem Boden seit dem Zweiten Weltkrieg nicht bezeugt ist. Es wurden schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen begangen. Wir bekräftigen nachdrücklich die Notwendigkeit, die Verfolgung aller Verbrechen zu gewährleisten, darunter das Verbrechen der Aggression. Ohne die Schaffung von Gerechtigkeit, kann es keinen dauerhaften Frieden geben.

Wir bedauern auch die gemeldeten, von Russland vorgenommenen widerrechtlichen, gewaltsamen Deportationen und Überführungen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger, darunter Kinder, nach Russland und innerhalb der zeitweise besetzten Gebiete der Ukraine. Die Russische Föderation muss diese rechtswidrigen Handlungen einstellen und allen Ukrainerinnen und Ukrainern, insbesondere Kindern, muss die sichere Rückkehr gestattet werden.

Der Europarat bietet der Ukraine bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und der Widerstandsfähigkeit Unterstützung und ist bereit, seinen Teil zur Koordinierung mit internationalen Mechanismen für ein wirksames System zur Feststellung von Verantwortung und Entschädigung zu leisten, welches Straflosigkeit verhindert und die Rechte der Opfer schützt.

Während Russlands Aggression gegen die Ukraine dem Multilateralismus schweren Schaden zugefügt hat, sind wir fest davon überzeugt, dass Letzterer nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, um Frieden, Sicherheit und Wohlstand zu gewährleisten. Wir fordern daher unsere Mitgliedsstaaten, die sich auf das bevorstehende Vierte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vorbereiten, das am 16. und 17. Mai in Reykjavik stattfindet, dazu auf, Einigkeit zu demonstrieren und weiterhin entschlossene und gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine zu treffen.

Wir rufen zur Wiederherstellung des Friedens auf der Grundlage des Völkerrechts, der Feststellung von Verantwortung und Verfolgung von Verbrechen, der Gerechtigkeit und der Achtung der Menschenrechte auf.“

Europarat Strassburg 23. Februar 2023
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