Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus

Das Übereinkommen soll die Auslieferung von Personen erleichtern, die terroristische Handlungen begangen haben. Zu diesem Zweck listet es die Straftaten auf, die die Parteien nicht als politische Straftaten betrachten oder als Straftaten, die mit politischen Straftaten verbunden sind, oder als Straftaten, die politisch motiviert sind, namentlich Handlungen von besonderer Schwere, Flugzeugentführungen, Kidnapping und Geiselnahme, Einsatz von Bomben, Granaten, Raketen, Brief- oder Paketbomben, wenn ihr Einsatz Menschen gefährdet. Darüber hinaus ermächtigt das Übereinkommen die Vertragsparteien dazu, eine Gewalttat gegen das Leben, die physische Unversehrtheit oder Freiheit einer Person nicht als politische Straftat zu betrachten.

Es sieht ausdrücklich vor, dass keine Ausführung des Übereinkommens dahingehend auszulegen ist, einer Partei die Verpflichtung zur Auslieferung einer Person aufzuerlegen, die in Folge allein aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung verfolgt oder bestraft wird.


Europäischer Ausschuss für Strafrechtsfragen