Zurück 02.10.2013 - Reform des Gerichtshofs für Menschenrechte: Protokoll Nr. 16 zur Zeichnung aufgelegt

Europarat
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Protokoll Nr. 16 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( SEV Nr. 214) wurde heute im Rahmen einer Zeremonie im Sitz des Europarates in Straßburg zur Zeichnung durch die Mitgliedsstaaten aufgelegt

Der Vertrag ist das Ergebnis der Arbeiten zur Reform des Gerichtshofs. Bei den Konferenzen in Interlaken (201), Izmir (2011) und Brighton (2012) hatten die Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen betont, um sicherzustellen, dass das System der Konvention wirksam bleibt und die Rechte und Freiheiten von über 800 Millionen Menschen in Europa weiter schützen kann. Sie bekräftigten auch, dass eine wirksame Umsetzung der Konvention auf dem Subsidiaritätsprinzip basieren muss: Die Staaten müssen Verletzungen auf nationaler Ebene wirksam beseitigen. Protokoll Nr. 16 ermöglicht es den höchsten Gerichten der Vertragsstaaten daher, bei den ihnen vorgelegten Fällen den Menschenrechtsgerichtshof bei Grundsatzfragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Protokolle um ein Gutachten zu ersuchen.

Protokoll Nr. 16 wurde bei der Feier heute von folgenden Staaten gezeichnet: Armenien, Finnland, Frankreich, Italien, San Marino, der Slowakei und Slowenien.

Pressemitteilung

Straßburg 02/10/2013
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