Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus

Der Europarat beschloss, sein Übereinkommen von 1990 zu überarbeiten und auszuweiten, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Terrorismus nicht nur durch Geldwäsche aus kriminellen Aktivitäten finanziert werden kann, sondern auch durch rechtmäßige Aktivitäten.


Internetseite des Europarats über Wirtschaftskriminalität und Korruption