Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Das Übereinkommen ist der erste rechtsverbindliche internationale Rechtstext, der durch eine Reihe von Grundsätzen und Verboten bezüglich des Missbrauchs biologischer und medizinischer Fortschritte die Menschenwürde, Rechte und Freiheiten schützt.

Der Ausgangspunkt des Übereinkommens ist die Feststellung, dass die Interessen von Menschen über den Interessen der Wissenschaft oder der Gesellschaft stehen. Es legt eine Reihe von Grundsätzen und Verboten in Bezug auf Bioethik, medizinische Forschung, Einverständniserklärung, die Rechte auf Privatleben und Information, Organtransplantation, öffentliche Debatte, etc. fest.


Internetseite des Europarats zur Bioethik