Garnaga gegen die Ukraine | 2013

Juristischer Kampf einer Frau veranlasst Ukraine, Beschränkungen bei Namensänderungen aufzuheben

… es wurde keine Begründung dafür angeführt, der Beschwerdeführerin das Recht zu verwehren, über diesen wichtigen Aspekt ihres Privat- und Familienlebens zu entscheiden …

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2013

Hintergrund

Seit Jahren lebte Natalija Garnaga mit ihrer Mutter, ihrem Stiefvater und ihrem Halbbruder zusammen. Sie wollte sich enger mit ihrer Stieffamilie verbinden, indem sie den Nachnamen ihres Stiefvaters und einen von seinem Vornamen abgeleiteten Vatersnamen annimmt. Garnagas Stiefvater heißt Jurij, sodass ihr Vatersname gemäß der ukrainischen Tradition Jurijiwna lauten würde.

Doch als Garnaga bei ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt die Änderung ihres Vatersnamens beantragte, wurde der Antrag abgelehnt. Die Behördenmitarbeitenden teilten ihr mit, dass sie ihren Vatersnamen nur dann ändern kann, wenn ihr entfremdeter leiblicher Vater seinen Namen ändert.

Garnagas Berufungen vor den ukrainischen Gerichten wurden zurückgewiesen. Sie beschloss, ihren Fall vor den Straßburger Gerichtshof zu bringen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die ukrainischen Beschränkungen bei der Änderung von Vatersnamen gegen Garnagas Rechte verstießen.

Folgemaßnahmen

Garnaga konnte nach der Entscheidung des Europäischen Gerichts in ihrem Fall ihren neuen Vatersnamen eintragen lassen.

Im Jahr 2020 änderte das ukrainische Parlament das Gesetz, um allen das Recht zu gewähren, den Vatersnamen zu wählen und zu ändern.

Themes:

Ähnliche Beispiele