Ališić und andere gegen Serbien und Slowenien   |2014

Tausende Menschen erhalten Recht auf Rückerstattung von Spareinlagen in „alten“ Fremdwährungen

Während unter außergewöhnlichen Umständen einige Verzögerungen gerechtfertigt sein mögen . . ., stellt der Gerichtshof fest, dass die aktuellen Beschwerdeführenden zu lange vertröstet wurden.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juli 2014

Hintergrund

Tausende Menschen waren nach dem Zerfall Jugoslawiens und dem Zusammenbruch seines Bankensystems nicht in der Lage, auf ihre Spareinlagen in „alten“ Fremdwährungen zuzugreifen.

Die Sparenden hielten Einlagen bei bosnisch-herzegowinischen Filialen von Banken, die ihren Sitz in Serbien und Slowenien haben.

Serbien und Slowenien konnten keine Einigung mit anderen ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken über die Begleichung von Altschulden erzielen, für welche die neu verstaatlichten Banken haften müssen. Dadurch waren Sparende nicht in der Lage, auf ihr Geld zuzugreifen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Tatsache, dass die Sparenden über zwanzig Jahre lang nicht in der Lage waren, uneingeschränkt auf ihre Geldeinlagen zuzugreifen, gegen ihr Recht auf Achtung ihres Eigentums verstößt.

Er wies Serbien und Slowenien an, Veränderungen vorzunehmen, um den Einlegenden eine Rückerstattung ihrer Spareinlagen in „alten“ Fremdwährungen zu ermöglichen.

Folgemaßnahmen

Slowenien legte 2015 eine Rückzahlungsregelung fest, die es Sparenden mit Einlagen in „alten“ Fremdwährungen ermöglichte, ihre Einlagen zu erhalten. Bis Ende November 2017 ist eine Gesamtsumme von rund € 224,3 Millionen an berechtigte Sparende ausbezahlt worden.

Serbien folgte 2016 diesem Beispiel und führte seine eigene Rückzahlungsregelung ein. Bis 2020 war die Überprüfung gemäß der Regelung fast abgeschlossen. Bei den meisten Anträgen fiel diese positiv aus und 75 % des von den Einlegenden geforderten Gesamtbetrags wurde bereits zur Rückzahlung angewiesen.

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