Oleksandr Volkov gegen Ukraine  | 2013

Wiedereinsetzung eines Richters, der Opfer politischer Korruption war

Eines der wichtigsten Urteile gegen die Ukraine war der kürzlich verhandelte Fall Oleksandr Volkov gegen Ukraine, da er sich mit dem zentralen Thema des gesamten Systems des Menschenrechtsschutzes befasste – der Unabhängigkeit der Justiz.

Hanna Judkiwska, ukrainische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
© Foto Zeitung Cудебно-юридическая газета «Суд инфо»

 

Hintergrund

Oleksandr Volkov war Richter am Verfassungsgericht. Mitglieder des Hohen Justizrates wandten sich an das Parlament, um ihn zu entlassen. Herr Volkov erklärte, er habe nichts falsch gemacht und der Fall gegen ihn sei konstruiert. Sein Rechtsbeistand argumentierte, Herr Volkov sei Opfer der politischen Korruption, die versuche, die Unabhängigkeit der Justiz zu unterminieren.

Das Parlament stimmte für seine Entlassung, und Herr Volkov wurde 2010 aus dem Amt entfernt.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Entlassung von Herrn Volkov sei voreingenommen und manipuliert gewesen. Weder der Hohe Justizrat noch der zuständige Parlamentsausschuss sei unparteiisch gewesen, und einige der Mitglieder seien persönlich gegen Herrn Volkov eingenommen gewesen. Während der Abstimmung über seine Entlassung im Parlament hätten bestimmte Mitglieder illegal anstelle von anderen Mitgliedern, die abwesend gewesen seien, abgestimmt. Als die Entlassung bei Gericht geprüft worden sei, hätte keine unparteiische Stellungnahme verfasst, keine ordnungsgemäße Prüfung des Falles durchgeführt oder keine sinnvolle Gegenmaßnahme ergriffen werden können.

Die Entlassung von Herrn Volkov habe sein Recht auf ein faires Verfahren und sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens verletzt.

Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass der beklagte Staat zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Wiedereinsetzung des Richters beim Verfassungsgericht zu gewährleisten hat

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 9. Januar 2013

Nachbereitung

Herr Volkov wurde am 2. Februar 2015 wieder als Richter des Verfassungsgerichts eingesetzt. Der Europarat verfolgt weiterhin die Bemühungen zur Unterstützung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz in der Ukraine.

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