Rumpf gegen Deutschland  | 2010

Reformen zur Behebung unangemessener Verfahrensdauer

Hintergrund

Dutzende von Fällen wegen übermäßiger Verfahrensdauer in Deutschland wurden beim Straßburger Gerichtshof eingereicht.

Ein Beispiel war der Fall Rüdiger Rumpf. Herr Rumpf führte ein Personenschutzunternehmen. Er stellte einen verwaltungsrechtlichen Antrag, der für das Führen seines Unternehmens unerlässlich war und der später zu einer Anfechtungsklage führte.

Es dauerte jedoch 13 Jahre und 5 Monate, bevor sein Fall schließlich abgewiesen wurde. Obwohl die Niederlage in seinem Fall ihn auch Geld gekostet hatte, verursachten auch die Verfahrensdauer und die daraus resultierende Unsicherheit einen signifikanten Schaden für Herrn Rumpf.

Urteil des EGMR

Es gab keinen Grund für die lange Verfahrensdauer im Fall Rumpf. Die lange Verfahrensdauer habe sein Recht auf Entscheidung seines Anspruchs durch ein Gericht in angemessener Frist verletzt.

Indem es die Beschwerde von Herrn Rumpf als Testfall benutzte, identifizierte der Gerichtshof ein strukturelles Problem. Das deutsche Recht räumte Personen keine Rechtsmittel bei überlanger Verfahrensdauer ein, z. B. um eine Beschleunigung des Verfahrens oder eine Entschädigung zu erwirken.

Der Gerichtshof stellte in 70 weiteren Fällen ähnliche Verletzungen fest.

Nachbereitung

Dieses und weitere Urteile führten im Dezember 2011 zu einem neuen Gesetz, das sich mit einer unangemessenen Verfahrensdauer befasst. Es gibt Personen die Möglichkeit, sich hinziehende Gerichtsverfahren anzufechten und zu beantragen, diese zu beschleunigen. Es gewährt des Weiteren das Recht auf Entschädigung, wenn die Verzögerungen nach Beantragung, diese zu beheben, fortgesetzt werden.

Durch diese und weitere Reformen konnte Deutschland ein lange bestehendes strukturelles Problem im Hinblick auf Rechtsmittel bei übermäßig langer Dauer von Zivilverfahren überwinden.

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