Kaprykowski gegen Polen |2009

Verbesserungen der Gesundheitsversorgung im Gefängnis, nachdem Häftling mit Epilepsie angemessene Behandlung verweigert wurde

. . . die Inhaftierung einer kranken Person dürfte Fragen im Rahmen von Artikel 3 der Konvention aufwerfen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Februar 2009

Hintergrund

Robert Kaprykowski hat seit 1996 schwere Epilepsie. Er hat täglich Krampfanfälle und verschiedene andere Störungen, die seine Gehirnfunktionen beeinträchtigen.

Zwischen 1998 und 2007 war Kaprykowski mehrfach im Gefängnis. Er behauptete, dass er in dieser Zeit keine angemessene medizinische Behandlung erhalten habe.

Während der gesamten Zeit, die Kaprykowski im Gefängnis verbrachte, wiesen die Ärzte eindringlich darauf hin, dass er eine fachmedizinische Behandlung und ständige Pflege benötigt, ohne die seine Gesundheit und sein Leben in Gefahr sind.

Kaprykowski wurde in einer allgemeinen Abteilung des Gefängnisses und nicht in der medizinischen Abteilung untergebracht. Er teilte die Zellen mit gesunden Häftlingen, die laut seinen Ausführungen seine Krampfanfälle ignorierten und ihm keine Hilfe anboten. Kaprykowski fühlte sich häufig gedemütigt, weil er während eines Krampfanfalls das Bewusstsein verlor und einnässte. Er hatte außerdem Mühe, Zugang zu den Arzneimitteln zu bekommen, die er benötigte.

Kaprykowski beschwerte sich bei der Gefängnisleitung, doch es geschah nichts.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Kaprykowski im Gefängnis Misshandlungen erlitt, weil die polnischen Behörden ihm keine angemessene medizinische Versorgung gewährten.

[Kaprykowski] muss gewusst haben, dass er jederzeit Gefahr lief, einen medizinischen Notfall mit äußerst schwerwiegenden Folgen zu erleiden, und dass die meiste Zeit keine sofortige ärztliche Hilfe verfügbar war.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Februar 2009

Folgemaßnahmen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Kaprykowskis Fall nahm Polen erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung im Gefängnis vor:

  • Im Jahr 2012 wurden neue Bestimmungen eingeführt, in denen festgelegt wird, welche medizinischen Dienstleistungen in Gefängnissen verfügbar sein sollten, sowie Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und jenen in Gefängnissen zugunsten von Häftlingen.
  • Im Jahr 2016 stellte die polnische Regierung ein Team von Fachleuten zusammen, das zur Modernisierung des Strafvollzugssystems, einschließlich der Gesundheitsversorgung, beitragen soll.
  • In Hafteinrichtungen wurden Verbesserungen der hygienischen Verhältnisse und Lebensbedingungen vorgenommen, darunter die Beseitigung von Barrieren für Häftlinge mit Behinderungen.
  • Für das medizinische Personal im Strafvollzugssystem wurden fachliche Schulungen angeboten.

Zu dem Zeitpunkt, als der Europäische Gerichtshof sein Urteil in Kaprykowskis Fall erließ, hatte Polens höchstes Gericht das Recht von Einzelpersonen anerkannt, Entschädigung zu fordern, wenn sie der Ansicht waren, dass ihre Haftbedingungen oder unangemessene Gesundheitsversorgung gegen ihre Rechte verstießen.

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