Bălșan gegen Rumänien  | 2017

Gerechtigkeit für ein Opfer häuslicher Gewalt in Rumänien

... ihr Ehemann war gegen Mittag erschienen, er schlug sie ins Gesicht und gegen den Kopf und drohte ihr, sie umzubringen…

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2017

Hintergrund

Angelica Bălșan, eine Mutter von vier Kindern, erlitt acht Mal Körperverletzungen durch ihren Ehemann. Sie hatte Verletzungen, die mehrere Tage medizinischer Versorgung bedurften, u.a. Blutergüsse im Gesicht, an den Armen, an der Hüfte und eine offene Gesichtswunde. Angelicas Ehemann misshandelte sie und ihre Kinder während ihrer gesamten Ehe, wobei sich die Gewalt während des Scheidungsverfahrens steigerte.

Zwischen 2007 und 2008 wählte Angelica mehrmals den Notruf, stellte Strafanzeigen und bat den Leiter der Polizei um Schutz. Aber obwohl sie den Behörden mitteilte, sie fürchte um ihr Leben, wurden keinerlei geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen. Jedes Mal wurde entweder ihr Ehemann freigesprochen oder die Behörden stellten die Strafanzeigen ein.

In ihrer Hilflosigkeit wandte sich Angelica an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof stellte fest, dass den rumänischen Behörden die Misshandlungen wohl bewusst waren, da Angelica mehrmals um Hilfe gebeten hatte. Dessen ungeachtet hatten sie Angelica nicht geschützt, was eine Verletzung ihrer Grundrechte darstellte.

Der Gerichtshof zeigte sich besorgt, dass die rumänischen Behörden davon ausgingen, Angelica habe die häusliche Gewalt provoziert und dass diese nicht so schwerwiegend gewesen sei, um als strafrechtliches Verhalten gewertet zu werden. Dies sei unvereinbar mit internationalen Standards zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Der Gerichtshof stellte fest, Angelica sei ein Opfer von Diskriminierung geworden, da die Gewalt geschlechtsspezifisch gewesen sei.

Dieser Fall und andere zeigten, dass, ungeachtet geeigneter Gesetze in Rumänien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, den rumänischen Behörden die richtige Einstellung fehlte, um das Problem in der Praxis anzugehen.

... die generelle Untätigkeit der Justiz und die Straflosigkeit, deren sich die Angreifer erfreuten, … deuten darauf hin, dass es ein unzureichendes Engagement gab, angemessene Schritte zur Beendigung der häuslichen Gewalt zu ergreifen."

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2017

Nachbereitung

Seit diesen Ereignissen hat die rumänische Regierung eine Bandbreite von Maßnahmen für den Umgang mit häuslicher Gewalt ergriffen. Es gab Verbesserungen das Anzeigen von Straftaten und die Anzahl der Schutzanordnungen, die zum Schutz der Opfer ausgestellt wurden.

2016 hat Rumänien die „Istanbul-Konvention" über Gewalt gegen Frauen ratifiziert. 2018 legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzesentwurf vor, der eine Reihe von Reformen zu diesem Problem enthielt.

Der Europarat beobachtet weiterhin diese Gesetzesreformen sowie die nationale Strategie zum Umgang mit häuslicher Gewalt und die zu ergreifenden praktischen Maßnahmen. Er hat weitere Maßnahmen zur Stärkung der Kapazität der Strafjustiz gefordert, um angemessen auf häusliche Gewalt reagieren zu können.

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