Mennesson gegen Frankreich |2014

Frankreich erkennt Familienbeziehungen von Eltern von durch Leihmutter ausgetragenen Kindern an

Wir sind sehr glücklich, dass die Rechte und Familienbeziehungen unserer Töchter nun vollständig anerkannt werden.

Dominique und Sylvie Mennesson, zitiert im Rahmen einer Erklärung von C.L.A.R.A. auf RFI.

 

Hintergrund

Dominique und Sylvie Mennesson waren nicht in der Lage, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Leihmutterschaftsverträge sind in Frankreich verboten, darum beschloss das Paar, in den Vereinigten Staaten einen Vertrag abzuschließen, wo das Verfahren legal ist. 

Die Leihmutter brachte Zwillingsschwestern zur Welt – Valentina und Fiorella. 

Dominique und Sylvie Mennesson wurden auf den US-amerikanischen Geburtsurkunden der Zwillinge rechtmäßig als deren Eltern eingetragen. Doch als sie versuchten, die Daten in das französische Geburtenregister eintragen zu lassen, weigerten sich die französischen Behörden, dem nachzukommen und setzten sich stattdessen mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung. 

Die Anklagen wurden schließlich nicht weiter verfolgt. Doch Dominique und Sylvie Mennesson waren gezwungen, mehr als ein Jahrzehnt lang Rechtsstreitigkeiten vor den französischen Gerichten bezüglich der Gültigkeit der Geburtsurkunden ihrer Töchter zu durchlaufen. 

Valentina und Fiorella wuchsen in Rechtsunsicherheit auf. Ihre Eltern beschwerten sich über Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur Sozialversicherung, der Einschreibung der Kinder für die Schulkantine oder ein Freizeitzentrum und bei Anträgen für Familienbeihilfen. 

Den Zwillingen wurde außerdem die französische Staatsbürgerschaft verweigert, wodurch Familienreisen erschwert und Bedenken hinsichtlich ihres Rechts, in Frankreich zu bleiben, wenn sie erwachsen werden, aufgeworfen wurden. 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Weigerung Frankreichs, die Angaben von Valentinas und Fiorellas US-amerikanischen Geburtsurkunden anzuerkennen, ihre Identität innerhalb der französischen Gesellschaft untergräbt und gegen ihr Recht auf Privatleben verstößt.

Folgemaßnahmen 

Frankreich änderte seine Rechtsprechung im Jahr 2015, um die elterlichen Beziehungen anzuerkennen, die einen französischen Vater mit einem im Ausland durch einen Leihmutterschaftsvertrag geborenen Kind verbinden. 

Frankreich änderte seine Rechtsprechung im Jahr 2015, um die elterlichen Beziehungen anzuerkennen, die einen französischen Vater mit einem im Ausland durch einen Leihmutterschaftsvertrag geborenen Kind verbinden. 

Ein individuelles Überprüfungsverfahren wurde ebenfalls eingerichtet, sodass die Familie Mennesson ihre Familienbeziehungen im französischen Personenstandsregister anerkennen lassen konnte und französische Staatsbürgerschaftsnachweise an Valentina und Fiorella ausgegeben wurden.

Themes:

Ähnliche Beispiele

Frau erstreitet sich Recht, etwas über ihre Herkunft zu erfahren

Anita Godelli wurde nach der Geburt verlassen. Sie versuchte jahrzehntelang, etwas über ihre Herkunft zu erfahren, doch das italienische Recht verbot ihr den Zugang zu den Informationen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass dies ungerechtfertigt und ein Verstoß gegen Godellis Rechte ist. Infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs konnte Godelli schließlich die...

Read more

Verbot von medizinisch unterstützter Fortpflanzung für gesunde Träger schwerer Erbkrankheiten aufgehoben

Als gesunde Träger einer schweren Erbkrankheit konnten Rosetta Costa und Walter Pavan sich nach italienischem Recht keiner medizinisch unterstützten Fortpflanzung unterziehen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das Gesetz in diesem Bereich widersprüchlich ist und gegen die Rechte des Paars verstößt. Dieses Urteil führte dazu, dass Italien das Verbot aufhob, was bedeutet, dass Paare...

Read more