Burdov gegen Russland  | 2002 and 2009

Durchführung von Reformen, nachdem versäumt wurde, einem Nothelfer in Tschernobyl eine Entschädigung zu zahlen

Nachdem sie von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erfahren hatten, folgten auch andere Überlebende von Tschernobyl dem Vorbild von Anatoly Burdov.

Fernsehbericht vom 1. Kanal (ehemals „ORT"), Russland, 19. Juni 2002 - © Foto ПЕРВЫЙ КАНАЛ

Hintergrund

Anatoliy Burdov arbeitete als Nothelfer nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl. Er wurde enormen Mengen radioaktiver Strahlung ausgesetzt. Er hatte Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, aber die Behörden verweigerten ihm diese. Herr Burdov verklagte die Regierung in Russland und gewann. Aber selbst dann zahlten die Behörden nicht, sondern weigerten sich, dem Gerichtsurteil Folge zu leisten.

Herr Burdovs Fall ist ein Beispiel für ein weitverbreitetes Problem in Russland. Großen Gruppen schutzbedürftiger Menschen gelang es nicht, Gerichtsurteile zu vollstrecken. Dies bedeutete, dass Renten, Kindergeld und Entschädigungen für Verletzungen, die während des Militärdienstes entstanden waren, nicht gezahlt wurden.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied zweimal im Fall von Herrn Burdov. Er stellte fest, ihm wären von russischen Gerichten Entschädigungszahlungen zugesprochen worden, die Regierung habe es aber versäumt, diese zu zahlen. Dies habe sein Recht auf ein faires Verfahren und sein Recht auf Eigentum verletzt. Der Fall spiegle ein weitverbreitetes Problem der Nichtvollstreckung von Gerichtsurteilen in Russland wider, was dringende Reformen erfordere.

Nachbereitung

Von 2005 bis 2011 wurde eine Bandbreite von Maßnahmen ergriffen, um die Vollstreckung von Urteilen innerstaatlicher Gerichte zu verbessern. In Übereinstimmung mit den Entscheidungen aus Straßburg wurde 2010 ein System eingeführt, das Entschädigungen ermöglicht, wenn Urteile über einen langen Zeitraum nicht vollstreckt werden.

Burdov erhielt die Entschädigung, die ihm zustand. Die Behörden zahlten in mehr als 5.000 weiteren Fällen, die mit der Katastrophe von Tschernobyl zusammenhingen, die ausstehenden Beträge an die Kläger.

Links

  • Urteil 1 und 2 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Resolution 1, 2 und 3 des Ministerkomitees
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