
Details zum Vertrag-Nr.215
Übereinkommen des Europarats über die Manipulation von Sportwettbewerben
Titel | Übereinkommen des Europarats über die Manipulation von Sportwettbewerben |
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Referenz | SEV Nr.215 |
Zeichnungsauflegung | Magglingen, 18/09/2014 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung, der Europäischen Union, die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung oder die Beobachterstatus beim Europarat zu genießen |
Inkrafttreten | 01/09/2019 - 5 Ratifizierungen die wenigstens 3 Mitgliedsstaaten im Europarat umfassen. |
Zusammenfassung |
Ziel der Konvention ist die Verhütung, Ermittlung, Bestrafung und Ahndung von Spielmanipulationen sowie die Verbesserung des Informationsaustauschs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit den Sportverbänden und Sportwettanbietern. Die Konvention fordert die Regierungen dazu auf, entsprechende Maßnahmen, einschließlich gesetzgeberische, zu verabschieden, insbesondere zur:
Sportverbände und Wettkampfveranstalter sollten zudem strengere Regeln zur Bekämpfung von Korruption, Strafmaßnahmen und angemessene Disziplinar- und Abschreckungsmaßnahmen bei Verstößen sowie Redlichkeitsprinzipien verabschieden und umsetzen. Die Konvention sieht auch Schutzmaßnahmen für Informanten und Zeugen vor. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.