
Details zum Vertrag-Nr.191
Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Titel | Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption |
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Referenz | SEV Nr.191 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 15/05/2003 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Staaten, die den Vertrag SEV 173 unterzeichnet haben. |
Inkrafttreten | 01/02/2005 - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Dieses Protokoll erstreckt die Reichweite des Übereinkommens (SEV Nr. 173) auf Schiedsrichter in handelsrechtlichen, bürgerlich-rechtlichen und sonstigen Angelegenheiten sowie auf Geschworene und ergänzt damit die Bestimmungen des Übereinkommens, das die Gerichtsbehörden vor Korruption schützen will. Vertragsstaaten des Protokolls müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um auch die aktive und passive Bestechung von in- und ausländischen Schiedsrichtern und Geschworenen unter Strafe zu stellen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.