
Details zum Vertrag-Nr.189
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
Titel | Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art |
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Referenz | SEV Nr.189 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 28/01/2003 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Staaten, die den Vertrag SEV 185 unterzeichnet haben. |
Inkrafttreten | 01/03/2006 - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen (SEV Nr. 185) stellt hierfür gemeinsame Grundsätze auf. Durch dieses Protokoll wird die Reichweite des Übereinkommens zur Datennetzkriminalität – einschließlich seiner umfangreichen Vorschriften, Verfahrensregeln und Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit – auf Delikte rassistischer oder fremdenfeindlicher Propaganda ausgedehnt. Abgesehen von einer Vereinheitlichung der strafrechtlichen Einstufung solcher Handlungen oder Äußerungen will das Protokoll somit die Vertragsparteien besser in die Lage versetzen, die diesbezüglich im Übereinkommen vorgesehenen Mittel und Wege internationaler Zusammenarbeit zu nutzen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.