
Details zum Vertrag-Nr.153
Europäische Konvention über urheber- und leistungsschutzrechtliche Fragen im Bereich des grenzüberschreitenden Satellitenrundfunks
Titel | Europäische Konvention über urheber- und leistungsschutzrechtliche Fragen im Bereich des grenzüberschreitenden Satellitenrundfunks |
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Referenz | SEV Nr.153 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 11/05/1994 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und durch die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung, und durch die Europäische Union, und zum Beitritt durch anderen Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | - 7 Ratifizierungen umfassend 5 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Die Konvention hat den Schutz der Rechte und Interessen der Urheber von Programmen (und anderer Mitwirkender) bei der Ausstrahlung über Satelliten zum Ziel. Es sieht die Harmonisierung der Rechte der Mitgliedsstaaten und der anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens in diesem Bereich vor. Es erläutert den Begriff und den Vorgang der Ausstrahlung durch Rundfunk und Fernsehen, das jeweils geltende Recht und seinen Anwendungsbereich. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Durchführung multilateraler Konsultationen im Rahmen des Europarats, um die Anwendung der Konvention, die Zweckmäßigkeit einer evtl. Revision oder die Erweiterung gewisser Bestimmungen zu prüfen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.