
Details zum Vertrag-Nr.119
Europäisches Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut
Titel | Europäisches Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut |
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Referenz | SEV Nr.119 |
Zeichnungsauflegung | Delphi, 23/06/1985 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Auf der Grundlage des Konzepts der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität hinsichtlich des Schutzes des europäischen Kulturerbes sieht das Übereinkommen einen strafrechtlichen Schutz von Kulturgütern vor. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Parteien, die Notwendigkeit des Schutzes von Kulturgütern der breiten Öffentlichkeit stärker bewußt zu machen, bei der Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut zusammenzuarbeiten, die Schwere solcher Straftaten anzuerkennen, geeignete Sanktionen anzuwenden und bei der Suche nach entwendeten Kulturgütern zusammenzuarbeiten. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.