
Details zum Vertrag-Nr.079
Europäisches Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden
Titel | Europäisches Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden |
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Referenz | SEV Nr.079 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 14/05/1973 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen enthält verschärfte Haftung auf europäischer Ebene für die Halter von Fahrzeugen im Hinblick auf die Opfer von Verkehrsunfällen. Diese Haftung wird nicht mehr mit dem Begriff der "Störung" verbunden sind, aber die auf dem Prinzip von "risk" aufgrund der Tatsache der Antrieb des Fahrzeugs. Die primären Ziele der Konvention sind, die Situation der Opfer von Verkehrsunfällen zu verbessern und ein System im Einvernehmen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.