
Details zum Vertrag-Nr.075
Europäisches Übereinkommen über den Ort der Zahlung von Geldschulden
Titel | Europäisches Übereinkommen über den Ort der Zahlung von Geldschulden |
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Referenz | SEV Nr.075 |
Zeichnungsauflegung | Basel, 16/05/1972 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel des Übereinkommens ist es, bestimmte Vorschriften über den Ort der Zahlung von Geldschulden einander anzugleichen. |
Offizielle Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.