
Details zum Vertrag-Nr.070
Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen
Titel | Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen |
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Referenz | SEV Nr.070 |
Zeichnungsauflegung | Den Haag, 28/05/1970 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 26/07/1974 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Durch das Übereinkommen erhält jede Vertragspartei die Befugnis, eine in einem anderen Vertragsstaat verhängte Strafe zu vollstrecken, vorausgesetzt, daß der ersuchende Staat einen Antrag auf Vollstreckung stellt, daß die Handlung, derentwegen die Strafe verhängt worden ist, auch nach dem Recht des ersuchten Staates strafbar ist und das Urteil des ersuchenden Staates endgültig und vollstreckbar ist. Eines der wichtigen Ziele des Übereinkommens ist es, die Resozialisierung von straffällig gewordenen Personen zu fördern. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.