
Details zum Vertrag-Nr.014
Europäisches Fürsorgeabkommen
Titel | Europäisches Fürsorgeabkommen |
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Referenz | SEV Nr.014 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 11/12/1953 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/07/1954 - 2 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
In diesem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, Staatsangehörigen der anderen Vertragsparteien, die sich erlaubt auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie ihren eigenen Staatsangehörigen die Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge zu gewähren. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.